Zentrale Prüfungen

Die Zentralen Prüfungen in der Klasse 10 (ZP 10)

Die Zentralen Prüfungen in der Klassenstufe 10 werden im Land Nordrhein-Westfalen seit dem Schuljahr 2006/2007 durchgeführt. Es handelt sich dabei um ein Prüfungsverfahren, in welchem den Schülerinnen und Schülern zentral gestellte Aufgaben des Landes vorgelegt werden, die in einer gewissen Arbeitszeit bearbeitet werden müssen. Alle Realschülerinnen und Realschüler des Landes Nordrhein-Westfalen bekommen somit am selben Prüfungstag (i.d.R. im Mai eines Schuljahres) um Punkt 9.00 Uhr dieselben Aufgaben gestellt, die sie dann bearbeiten müssen. Betroffen von den Zentralen Prüfungen sind die Fächer Deutsch, Englisch sowie Mathematik. Die Prüfungsbögen des Landes bestehen aus einem Teil 1 und einem Teil 2. Hat eine Schülerin oder ein Schüler den Teil 1 fertig bearbeitet, so kann sofort mit der Weiterarbeit des Teils 2 begonnen werden. Zur Bearbeitung des Teils 1 sind im Fach Deutsch und Mathematik momentan höchstens 40 Minuten vorgegeben (30 Minuten Bearbeitung + 10 Minuten Orientierung), im Fach Englisch (nur Hörverstehen) ca. 20 Minuten.  Die Gesamtbearbeitungsdauer der vorgelegten Prüfungsbögen variiert hinsichtlich des Fachs. So sind in der Regel für die Fächer Englisch und Mathematik 130 Minuten Bearbeitungszeit vorgesehen und für das Fach Deutsch 170 Minuten.

Bearbeitungszeiten im Überblick

  • Wie unterscheiden sich Teil 1 und Teil 2

Im ersten, sehr viel kürzeren Teil werden die im Laufe der Klassen 5 bis 10 entwickelten Basiskompetenzen überprüft. Sie sind unabhängig von der Schulform für alle Schülerinnen und Schüler, die auf demselben Abschlussniveau geprüft werden, identisch.

Im zweiten, wesentlich umfangreicheren Teil der schriftlichen Prüfungsarbeit werden Aufgaben gestellt, die Kompetenzen aus dem Doppeljahrgang 9/10 voraussetzen und sich auf inhaltliche Schwerpunkte der Klasse 10 beziehen.

  • Welche Hilfsmittel sind während der Prüfung erlaubt?

Im Fach Deutsch liegen Wörterbücher zur Einsichtnahme für die Prüflinge im Prüfungsraum bereit. Mindestens fünf Exemplare dürften je nach Lerngruppengröße ausreichen. Diese Exemplare dürfen keine Kommentierungen, Zusätze oder handschriftliche Notizen enthalten. Wörterbücher für andere Muttersprachen als Deutsch sind nicht zugelassen.

Im Fach Mathematik sind im 1. Teil keine Hilfsmittel zugelassen. Im 2. Teil sind Zirkel, Geodreieck, eine handelsübliche oder die im Internet bereitgestellte Formelsammlung und ein wissenschaftlicher Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Die Fachlehrkraft hat vor der Prüfung bei allen Taschenrechnern einen Speicher-Reset durchzuführen oder sich von dem vorgenommenen Speicher-Reset zu überzeugen.

Im Fach Englisch sind keine Wörterbücher zugelassen.

  • Alle für die Benutzung während der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel (Formelsammlungen, Wörterbücher zur deutschen Rechtschreibung etc.) dürfen keine Zusätze, handschriftliche Notizen o. Ä. enthalten. Hiervon hat sich die zuständige Fachlehrkraft vor der Prüfung zu überzeugen.
  • Sollten sich Hilfen, die in den Aufgabenstellungen nicht vorgesehen sind, für das Verständnis einer Aufgabe als unverzichtbar erweisen, so sind diese nur von der Fachlehrkraft zu geben und in das Protokoll aufzunehmen.
  • Der Täuschungsversuch

Die Schulen stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass Täuschungen im Prüfungsverfahren ausgeschlossen sind. Die Schülerinnen und Schüler dürfen zum Beispiel den Prüfungsraum nur außerhalb der schulischen Pausenzeiten und nur mit Erlaubnis der Aufsicht führenden Lehrkraft verlassen; die Erlaubnis kann jeweils nur einer Schülerin oder einem Schüler erteilt werden. Jegliche Geräte zur Speicherung von Daten (Mobiltelefone, MP3..) werden von der aufsichtführenden Lehrkraft vor Prüfungsbeginn eingesammelt und erst nach der Prüfung wieder ausgeteilt. Das Mitführen dieser elektronischen Geräte (auch im ausgeschalteten Zustand) ist untersagt. Kopf- und Ohrhörer dürfen nur getragen werden, wenn dies medizinisch notwendig ist.

  • Wie wirkt sich das Ergebnis der Zentralen Prüfung auf die Zeugnisnote aus?

Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik bilden bis zu einem bestimmten, vorgegebenen Termin im 2. Halbjahr eines Schuljahres eine Vornote. Diese Note setzt sich aus allen erbrachten Leistungen (i.d.R. 4 Arbeiten + die mündliche und sonstige Mitarbeit) aus dem gesamten 10. Schuljahr zusammen. Diese Vornote wird 1 zu 1 mit der Prüfungsnote aus den Zentralen Prüfungen verrechnet. Das arithmetische Mittel der Vornote und der Prüfungsnote ergibt die Zeugnisnote. Steht eine Schülerin oder ein Schüler zwischen zwei Noten (z.B. Vornote = 3 und Prüfungsnote = 2), so liegt die Notenbildung im Ermessen der jeweiligen Fachlehrkraft.

  • Können in einem Fach mit Zentraler Prüfungen nach den Sommerferien Nachprüfungen gemacht werden?

Nein, dies ist nicht möglich. Nachprüfungen sind nur in den übrigen Fächern gestattet.

  • Kann meinem Kind in der Zentralen Prüfung ein Nachteilsausgleich gestattet werden?

In Ausnahmefällen ist dies möglich. Hier ist die Kommunikation mit der Schulleitung notwendig.

  • Wo werden die Zentralen Prüfungen an der Karl-von-Lutzenberger Realschule geschrieben?

Wenn möglich, werden alle Zentralen Prüfungen im Forum der Stadt Zülpich geschrieben, d.h. alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 befinden sich in einem Raum. Alle haben die gleichen Bedingungen.