LRS – Förderung

Grundsätzlich ist es völlig normal, dass Kinder und Jugendliche beim Schreiben von Texten Rechtschreibfehler machen und unterschiedliche Fehlerschwerpunkte haben. Diese sind im Idealfall bis zum Ende der 9. Klasse behoben. Erst bei ungewöhnlicher Häufung von Rechtschreibfehlern spricht man von LRS.

Im Hinblick auf sehr viele Berufe ist Rechtschreibung eine unerlässliche Fertigkeit

LRS – Was ist das eigentlich genau?

Wir unterscheiden zum einen die Lese – Rechtschreibschwäche, welche eine erworbene Schwäche ist, und zum anderen die Lese – Rechtschreibstörung, welche eine genetisch bedingte Problematik im Bereich Lesen und Schreiben ist.

Bei der Rechtschreibschwäche liegt der Schwerpunkt der Förderung auf der Symptomatik, also dem Erlernen von Rechtschreibregeln und dem Arbeiten „an den Fehlern“. Dies bieten wir an unserer Schule an.

Diagnostik

Zu Beginn der Jahrgangsstufen 5 und 6 führen wir im Klassenverband einen Rechtschreib-Diagnose-Test durch, der uns zuverlässigen Aufschluss über die Rechtschreibfähigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler gibt.

Rechtschreibförderung im Klassenunterricht

In den Jahrgängen 5 und 6 führen wir mit allen Schülerinnen und Schülern einen intensiven Rechtschreibunterricht im Rahmen des Deutschunterrichts durch. In Klasse 5 ist der Rechtschreibunterricht mit zwei Lehrern besetzt, so dass die Lerngruppen kleiner sind.

LRS – Förderunterricht

Darüber hinaus findet in Klasse 6 und 7 einmal pro Woche eine zusätzliche LRS-Förderung im Nachmittagsbereich statt. Hier erarbeiten und trainieren wir die gängigen Rechtschreibregeln.

Nachteilsausgleich

Schüler, die eine nachgewiesene LRS – Schwäche oder LRS – Störung haben und an unserer Schule den Förderunterricht besuchen oder an einer außerschulischen Förderung teilnehmen, erhalten in Klassenarbeiten (ausgenommen in Fremdsprachen, hier gelten gesonderte Regelungen) und schriftlichen Übungen bis einschließlich Klasse 7 einen Nachteilsausgleich, was bedeutet, dass Rechtschreibleistungen in frei geschriebenen Texten (Aufsätzen) nicht mit bewertet werden. AB Klasse 8 kann ein Nachteilsausgleich nur noch bei einer echten LRS – Störung gewährt werden, sofern eine außerschulische Förderung besucht wird. In Ausnahmefällen kann der Förderunterricht an unserer Schule besucht werden.

Im Klassenunterricht geübte Rechtschreibregeln werden in dafür vorgesehenen Aufgaben allerdings voll gewertet.