Fahrtenkonzept

1. Allgemeine Grundsätze

Die Durchführung von Klassen- / Austausch- / Projektfahrten sowie einzelne Projekttage sind fester Bestandteil der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Karl-von-Lutzenberger Realschule Zülpich. Ziel dieser Fahrten ist die Förderung des sozialen Miteinanders und das vertiefte Kennenlernen aller am Schulleben beteiligten Personen. Zudem ermöglichen ein- und mehrtägige Wanderfahrten individuelles Lernen / Selbsterfahrung und bieten u.a. die Möglichkeit, das Verständnis für kulturelle, historische, ökologische und gesellschaftliche Zusammenhänge zu vertiefen.
Schulische Fahrten müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, programmatisch aus dem Schulleben erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden.
Da schulische Fahrten schulische Veranstaltungen sind, ist die Teilnahme verpflichtend. Ein Ausschluss von der Teilnahme einer Fahrt oder eines einzelnen Projekttags kann durch eine Ordnungsmaßnahme ausgesprochen werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch wiederholtes, massives Fehlverhalten auffällig wird.

Dieses Fahrtenkonzept wird ständig evaluiert, bei Bedarf geändert und in jedem Schuljahr von der Schulkonferenz beschlossen.

2. Planung und Vorbereitung

Die Schulkonferenz legt gemäß § 65 Abs. (2) Nr. 6 Schulgesetz NRW den Rahmen für Schulwanderungen und Schulfahrten hinsichtlich Höchstdauer und Kostenobergrenze fest. Finanzielle Aspekte dürfen kein Grund dafür sein, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht teilnehmen kann. Im begründeten Einzelfall kann ein Antrag an die Schulleitung zwecks Unterstützung gestellt werden.
Die Klassenpflegschaft entscheidet über Ziel, Programm und Dauer einer jeweiligen Fahrt auf Vorschlag der jeweiligen Klassenlehrerin / des jeweiligen Klassenlehrers, welcher auf den Entscheidungen der Schulkonferenz (Fahrtenkonzept) fußt. Dieser Vorschlag sollte im Vorfeld mit den Schülerinnen und Schülern der Klasse abgestimmt sein.
Den Erziehungsberechtigten ist durch frühzeitige Information Gelegenheit zu geben, Ansparungen zu leisten. Dies empfiehlt sich bereits ab der Klasse 5 (Klassenkonto). Hier können regelmäßige Ansparungen geleistet werden, die sich an dem Kostenrahmen des Fahrtenkonzepts orientieren.

Es werden gemeinsame und verbindliche Regeln (ggf. auch Sanktionen) für den reibungslosen Ablauf einer jeden Fahrt im Vorfeld aufgestellt und den Erziehungsberechtigten zur Unterschrift vorgelegt. Ein entsprechender Vordruck liegt im Sekretariat aus.
Begleitet werden mehrtägige Klassenfahrten durch zwei Begleitpersonen. Dies ist i.d.R. die Klassenleitung und eine zweite Lehrkraft (eine weibliche Begleitung ist dabei grundsätzlich erforderlich). Eintägige Schulfahrten werden i.d.R. durch eine Begleitperson beaufsichtigt. In besonderen Situationen können diese auch von 2 oder mehr Begleitern beaufsichtigt werden.

3. Genehmigung

Die Genehmigung einer mehrtägigen Schulfahrt erteilt die Schulleitung aufgrund eines rechtzeitig von der Leiterin / des Leiters gestellten Antrags. Zu diesem Zeitpunkt muss die Einverständniserklärung aller Eltern unterzeichnet vorliegen. Dieser Antrag auf Genehmigung muss spätestens 2 Monate vor Beginn der mehrtägigen Klassenfahrt gestellt werden. Eine Ausnahme liegt bei der mehrtägigen Klassenfahrt der Klassenstufe 5 vor, da dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist.
Eintägige Schulfahrten (Projekttage) werden von der Schulleitung nach Prüfung zentral genehmigt, die Beantragung auf Genehmigung muss eine Woche vor Beginn vorliegen (Aushang im Lehrerzimmer).

4. Anzahl der Tage bei mehrtägigen Wanderfahrten und Kostenobergrenzen

KlasssestufeAnzahl TageKostenobergrenzeThemenschwerpunktParallelZeitraum
53ca. 130€Teambildung / PBSnein
(jedoch 2/2)
bis zu den Herbstferien
7bis zu 5ca. 320€Individuell / Sprachenjanach Absprache
10bis zu 5ca. 350€Individuelljabis zu den Herbstferien

Die Kosten der mehrtägigen Klassenfahrten sind möglichst niedrig zu halten. Die angegebene Kostenobergrenze von insgesamt 800€ innerhalb der Schullaufbahn einer Schülerin / eines Schülers darf nicht überschritten werden. Die Anzahl der Tage versteht sich als Schultage.

5. Anzahl der eintägigen Schulfahrten (Projekttage) und Kostenobergrenzen

KlasssestufeAnzahl TageKostenobergrenzeThemenschwerpunktParallelZeitraum
5125€individuellja2. Hj
6250€individuellja1.Hj/2.Hj
7bis zu 2Eingebettet in Kostenobergrenze aus 4.individuellja1.Hj/2.Hj
9250€individuellja1.Hj/2.Hj
10130€individuellja2.Hj

In den Klassenstufen, in welchen mehrtägige Klassenfahrten oder mehrere Projekttage stattfinden, dürfen keine (Klasse 7 und 8) bzw. reduziert (Klasse 5 und 10) eintägige Schulfahrten (Projekttage) durchgeführt werden. Eine Ausnahme besteht in der Klassenstufe 7. Findet eine dreitägige Klassenfahrt statt, so können 2 weitere eintägige Schulfahrten durchgeführt werden. Findet eine viertägige Klassenfahrt statt, so kann eine weitere eintägige Schulfahrt durchgeführt werden. Die genannte Kostenobergrenze von 50€ in der Klassenstufe 6 und 9 bezieht sich auf beide Halbjahre, d.h. beide Projekttage dürfen in der Summe den Betrag von 50€ nicht überschreiten. Die eintägigen Schulfahrten laufen parallel ab. Die Tage, an welchen diese stattfinden, werden in der ersten Lehrerkonferenz eines Schuljahres beschlossen. Die Klassen, die keine eintägigen Fahrten durchführen, haben an diesen Tagen ihre Methodentage.

6. Projektwoche der Klassenstufe 8

In der Klasse 8 findet jährlich eine ganze Projektwoche statt. Basisprojekte an diesen 5 Schultagen sind:

  • eine Skifreizeit (mehrtägige Schulfahrt),
  • eine weitere mehrtägige Schulfahrt,
  • die Möglichkeit für jeden Schüler, ein einwöchiges Betriebspraktikum zu absolvieren
  • mindestens ein weiteres Projekt.

Die mehrtägigen Schulfahrten innerhalb der Projektwoche sind freiwillige Fahrten, d.h. hier besteht im Gegensatz zu den anderen mehrtägigen Schulfahrten keine verpflichtende Teilnahme.

7. Austauschprogramme (ESN – European School Network)

Es können jährlich nach Absprache und Genehmigung durch die Schulleitung Fahrten im Rahmen des ESN-Projekts stattfinden.

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