Kleiderordnung

Unsere Schule ist ein öffentlicher Raum, der von vielen Menschen jeden Tag besucht wird. Kerngeschäft unserer Schule ist der Unterricht, zu dem man entsprechend angezogen erscheint. Es geht nicht um Bevormundung oder Einschränkung, sondern darum, dass wir die Kinder/Jugendlichen auf das berufliche Leben und ein angemessenes Verhalten in der Gesellschaft vorbereiten.

Dementsprechend stellen wir folgende Bekleidungsregeln auf, an die sich alle Schülerinnen und Schüler halten müssen. Wenn jemand die Regeln nicht beachtet, bekommt der entsprechende Schüler/in von uns für den Schultag ein T-Shirt ausgeliehen, dass er / sie dann an diesem Unterrichtstag trägt. Sie als Eltern werden darüber informiert und geben Ihrem Kind das T-Shirt bitte wieder gewaschen mit in die Schule. Sollte das T-Shirt innerhalb einer Woche nicht gereinigt zurückgegeben werden, tragen die Schüler/in bzw. die Erziehungsberechtigten die Wiederbeschaffungskosten.

Kopfbedeckung

Der ganze Kopf ist sichtbar.

Wir verzichten im Unterricht auf Kappen, Mützen, Jacken und tragen keine Sonnenbrillen.

Bauchfrei & Co

Alles bleibt verborgen.

Wir zeigen keine tiefen Ausschnitte, der Bauch und die Unterwäsche (z.B. BHs oder Strings) bleiben bedeckt.

Länge der Kleidung

Hosen- und Rocklänge.

Die Hosen bzw. Shorts und Röcke bzw. Kleider sind mindestens so lang, dass die Unterwäsche verborgen bleibt.

Beschriftung der Kleidung

Texte und Bilder.

Die Kleidung ist frei von Aufdrucken, die nicht jugendfrei sind. Dazu zählen im Besonderen Aufdrucke oder Texte, die Rassismus / Extremismus, Sexismus, Drogen oder Gewalt (z.B. Waffen) verherrlichen.

Schmuck

Gelnägel und Piercings im Sportunterricht

Künstlich aufgeklebte überlange Fingernägel im Sportunterricht sind nicht zugelassen, da diese bei verschiedenen sportlichen Aktivitäten abbrechen und unter Umständen zu eigenen Verletzungen führen können. Überlange Fingernägel können aber auch andere Schülerinnen und Schüler z.B. bei Ballspielen o.ä. verletzen.

Eine vorsätzliche Missachtung dieser Anordnung kann im Einzelfall zum Ausschluss vom Sportunterricht und somit zu einer fehlenden Leistungsfeststellung führen.

Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Gefährdungen führen können, insbesondere Uhren, Ketten, Ringe, Armbänder, Ohrschmuck und Piercingschmuck sind abzulegen oder ggf. abzukleben. Die Sportlehrkraft entscheidet, welche sicherheitsfördernden Maßnahmen zu ergreifen sind (gemäß BASS 18-23 Nr.2.2)