Lernstandserhebungen

Seit 2008/2009 wird bei allen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 bundesweit zentral der Lernstand in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch überprüft.

Die Überprüfung erfolgt in der Regel im März eines jeden Jahres. Das hat zur Folge, dass die Lehrerinnen und Lehrer der Fächergruppe I (D, M, E und WP) an der KvL nur zwei Arbeiten im 2. Halbjahr der 8. Klasse schreiben.

Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen (LSE) finden keine Berücksichtigung in der Notenfindung der jeweiligen Fachlehrkraft. Für jede Lehrerin und jeden Lehrer ist es jedoch von großer Bedeutung, dass die Schülerinnen und Schüler die gestellten Aufgaben mit großer Sorgfalt bearbeiten, denn die Ergebnisse werden in einem passwortgeschützten Bereich des Schulministeriums anonym eingepflegt und anschließend landesweit ausgewertet. Die ermittelten Ergebnisse geben der Schule, den Fachkonferenzen und den Fachlehrerinnen und -lehrern eine detaillierte Auskunft über Stärken und Schwächen der Klasse im Vergleich zu den Parallelklassen und auch im Vergleich zu den anderen Realschulen des Landes NRW. Die fachspezifische Weiterarbeit des Lehrpersonals beruht also u.a. auf den Ergebnissen der Lernstandserhebungen auch mit Blick auf die anstehenden zentralen Abschlussprüfungen der Klasse 10 in diesen Fächern.

Welche Aufgaben erwarten mein Kind in den Lernstandserhebungen?

Dies ist eine der am häufigsten gestellten Fragen. Die zentral vom Land NRW gestellten Aufgabenformate können sich von den Aufgabenformaten einer Klassenarbeit unterscheiden. Die Auswertung der Aufgabenformate erfolgt nach schulübergreifenden Vorgaben. Die Aufgaben der LSE überprüfen langfristig erworbene Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und nicht wie bei Klassenarbeiten die Unterrichtsinhalte, die unmittelbar vor einer Klassenarbeit unterrichtet wurden.

Die Weiterarbeit mit den Ergebnissen der LSE

Unmittelbar nach dem Erhalt der landesweiten Ergebnisse thematisieren die Fachkonferenzen des jeweiligen Fachs die Rückmeldung. Die Fachkonferenzen erarbeiten und formulieren für die Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln) einen Bericht, in dem prozessorientierte Maßnahmen formuliert und künftige Fördermaßnahmen  beschrieben und eingeleitet werden.

Ist eine Schülerin /Schüler verpflichtet an den Lernstandserhebungen teilzunehmen?

Alle Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs 8 sind verpflichtet teilzunehmen. Es gibt lediglich wenige Ausnahmen, wenn z.B. ein Kind weniger als 12 Monate in Deutschland lebt oder für Kinder, die im gemeinsamen Lernen sind. (Auskunft erteilt die Schulleitung). 

Wer informiert über die Ergebnisse in der Schule?

Herr Hack als Koordinator der Lernstandserhebungen informiert nach Erhalt der zentralen Ergebnisse die Lehrerkonferenz und die Schulkonferenz über das Abschneiden der einzelnen Klassen und der gesamten Schule im Landesvergleich und ist somit der direkte Ansprechpartner.