1. Präambel
Die K.-v.-L. Realschule ist ein Ort, an dem Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer täglich viele Stunden miteinander verbringen, gemeinsam arbeiten und lernen.
Nur in einer gesunden, friedlichen und toleranten Atmosphäre kann es gelingen, dass alle ihre kreativen, geistigen, sozialen und körperlichen Fähigkeiten entwickeln.
Daraus ergeben sich gleichermaßen Rechte und Pflichten, damit unnötige Auseinandersetzungen vermieden werden und alle sich wohlfühlen und mit ihrer Schule identifizieren können.
2. Unterricht
Wir tragen alle zu einer angenehmen und das Lernen fördernden Atmosphäre bei. Voraussetzungen hierfür sind die Bereitschaft und das Bemühen, aufeinander einzugehen. Wir vermeiden alles, was den Ablauf des Unterrichtsgeschehens beeinträchtigt. Deshalb vereinbaren wir folgende Regeln:
- Wir kommen vorbereitet und mit den notwendigen Materialien in den Unterricht und arbeiten aktiv mit.
- Jeder ist verpflichtet, pünktlich zu den angegebenen Unterrichtszeiten zu erscheinen (§ 43 (1) SchulG)
- Vor Beginn des Unterrichtes und nach den Pausen stellen sich alle Schülerinnen und Schüler auf den bekannten Versammlungsplätzen auf und werden dort von den jeweiligen Lehrern abgeholt.
- Beurlaubungen werden rechtzeitig und schriftlich beantragt.
- Bei Erkrankungen ist die Schule unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen und der Grund für das Versäumnis mitzuteilen. Die schriftliche Entschuldigung der Eltern bringen Schüler mit, sobald sie wieder zur Schule kommen.
- Essen und Trinken ist in der Regel nur außerhalb der Unterrichtszeiten und –räume gestattet.
- Ist spätestens 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde der/die Fachlehrer/in noch nicht in der Klasse/ dem Kurs, so begibt sich der Klassen-/Kurssprecher zum Sekretariat.
- Am Ende der letzten Unterrichtsstunde im entsprechenden Unterrichtsraum stellen alle Schüler die Stühle hoch, entfernen grobe Verunreinigungen im Raum, schalten das Licht aus und schließen die Fenster. Der Lehrer schließt den Raum ab.
- Private Gegenstände (z. B. Spielzeug, technische Geräte, Kopfhörer) sind in der Schule nicht zugelassen. Aus versicherungstechnischen Gründen sollen Privatgegenstände nicht mit zur Schule gebracht werden.
- Handys sind grundsätzlich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten.
- Wegen zunehmender Allergien ist das Sprühen von Deo, Parfüm und anderen Duftstoffen während des Unterrichts und auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
- Das Tragen von Kappen ist verboten.
3. Pausen
Die Pausen dienen der Erholung und Entspannung aller. Deswegen und aus gesundheitlichen Gründen sollten sich alle Schülerinnen und Schüler während dieser Zeiten im Freien aufhalten.
Nur während der Regenpausen bleiben die Klassen im Klassenraum.
- Das Laufen und Spielen ist im gesamten Gebäude wegen der damit verbundenen Gefahren nicht gestattet.
Aufgrund der besonderen Verantwortung der Schule für die Schüler/-innen der Sek.I ist es ihnen grundsätzlich nicht gestattet, das Schulgelände während der Unterrichtszeiten und Pausen zu verlassen. Über besonders begründete Ausnahmen entscheidet der Klassen- oder der Aufsicht führende Lehrer.
- Vor Beginn der 1. Stunde und nach den Pausen stellen sich die Schüler vor dem Gebäude auf und werden vom Fachlehrer zum Unterrichtsraum geführt.
Wegen der Verletzungsgefahr ist das Schneeballwerfen sowie das Werfen mit Gegenständen aller Art untersagt.
- Die Benutzung des Kiosks wird durch eine separate Benutzerordnung geregelt.
- Schülerinnen und Schüler dürfen nur in der 2. Pause zum Lehrerzimmer kommen.
4. Schulgebäude / -gelände
Alle tragen Mitverantwortung für das Gebäude und Gelände unserer Schule. Daher nutzen wir es so, dass sich keiner gestört fühlt und sich jeder hier wohl fühlen kann.
- Mit der Einrichtung und allen Gegenständen wird pfleglich umgegangen, denn wir respektieren privates und öffentliches Eigentum.
- Wir tragen Verantwortung für die Sauberkeit und Ordnung des Schulgebäudes und Schulgeländes. Einzelheiten werden durch die Klassen-/Kurslehrer (z.B. Tafel- und Ordnungsdienste) bzw. durch die Schulleitung (z.B. Haus- und Hofdienste) geregelt. Müll gehört in die dazu zur Verfügung gestellten Behälter und nicht auf den Boden.
- Die Toiletten werden ausschließlich zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck aufgesucht und benutzt.
- Das Befahren des Schulgeländes mit Skateboards, Rollern, Rollschuhen, Inline-Skates, Fahrrädern u.ä. ist während der allgemeinen Unterrichtszeit wegen der damit verbundenen Gefahren verboten. Im gesamten Gebäude ist dies grundsätzlich untersagt.
- Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten. Auch auf den unmittelbar an das Schulgelände angrenzenden und von der Schule einsehbaren Flächen sowie dem Bereich vor den Sporthallen ist das Rauchen untersagt.
- Das Kauen von Kaugummis auf dem Schulgelände ist wegen der Verschmutzung des Bodens verboten.
5. Umgang miteinander
Die persönlichen Bedürfnisse, Gefühle und Eigenarten jedes Einzelnen sollen von uns allen respektiert werden. Dazu gehört auch, dass niemand den anderen beschimpft, beleidigt, bedroht oder gar körperlich angreift.
- Mit körperlicher, aber auch verbaler Gewalt verbundene Auseinandersetzungen, gefährliche Spiele und unbedachtes bzw. unvorsichtiges Verhalten müssen grundsätzlich vermieden werden.
- Bei drohender Gefahr leistet jeder dem anderen unverzüglich Hilfe oder verständigt die Aufsicht führenden Lehrer.
- Der Konsum von Alkohol und Drogen ist in der Schule sowie bei allen schulischen Veranstaltungen prinzipiell verboten. Über Ausnahmen bzgl. des Alkoholkonsums im speziellen Einzelfall bei besonderen Veranstaltungen entscheidet die Schulkonferenz und/oder die Schulleitung.
6. Hausordnung der Stadt Zülpich
Die vom Schulträger erlassene Hausordnung ist automatisch Bestandteil dieser Schulordnung.
7. Schlussvereinbarungen
Diese Schulordnung ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit von Schülern, Lehrern und Eltern unserer Schule. Wer die vorstehenden Regeln und Prinzipien missachtet, handelt unsolidarisch, undemokratisch und unsozial.
Entsprechend ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag muss die K.-v.-L. Realschule Zülpich auf die Einhaltung der vorstehenden Regeln achten.
Regelwidriges Verhalten, durch das im Sinne dieser Schulordnung die Interessen anderer beeinträchtigt werden, kann nicht geduldet werden und zieht ggf. die im SchulG § 53 vorgesehenen Maßnahmen nach sich. Sie reichen von der Ermahnung über erzieherische Einwirkungen, wie etwa die Anordnung zusätzlicher Dienste, bis hin zu verschiedenen Ordnungsmaßnahmen – vom schriftlichen Verweis bis zur Entlassung aus der Schule.
Diese Schulordnung ist am 29.10.2007 in Kraft getreten; sie wird regelmäßig auf ihre Durchführbarkeit überprüft.
Zülpich, den 19.03.2019 gez. Raphaela Kehren (Schulleiterin)
Unsere Schulordnung steht auch als PDF-Dokument zur Verfügung: Download der Schulordnung