der Karl-von-Lutzenberger Realschule
Stand April 2021
Prinzipiell gilt die Corona Schutzverordnung des Landes NRW vom 5. März 2021 in der ab dem 29. März 2021 gültigen Fassung.
Konkretisiert wird für die KvL:
- generelle Maskenpflicht für alle Personen im Schulgebäude, Außenbereich und Pause, nur FFP 2 oder medizinische Masken sind zugelassen.
- AHA – Regelung – Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
- regelmäßiges hygienisches Händewaschen.
- Händedesinfektion beim Betreten des Schulgebäudes.
- bei akuten Krankheitserscheinungen zu Hause bleiben und die Schule verständigen.
- bei auftretenden Symptomen während der Unterrichtszeit – Isolation, umgehende Information der Eltern.
- regelmäßiges Stoßlüften der Räume (alle 15 Minuten).
Hygiene im Außenbereich
- beim Betreten der ausgewiesenen Eingänge selbstständige Händedesinfektion.
Fahrstuhl
- nur von einer Person zu benutzen.
Lehrerzimmer
- Maskenpflicht sowie die Einhaltung des Mindestabstands
- Einhaltung der Sitzordnung
- regelmäßiges Stoßlüften
- Händedesinfektion
Unterrichtsräume
- Klassentüren und alle Fenster sind in allen Pausen zum Durchlüften geöffnet.
HINWEIS: Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine Wertsachen in den Pausen im Klassenraum lassen.
- Alle 15 Minuten findet in einer Schulstunde Stoßlüften statt.
- Einige Unterrichtsräume sind mit Lüftungsgeräten ausgestattet.
Dokumentation
- Alle Schülerinnen und Schüler sitzen wie vorgeschrieben an den von der Klassenleitung zugewiesenen Plätzen. Der Sitzplan ist auf dem Lehrerpult, im Klassenbuch und im Sekretariat hinterlegt.
Reinigung der Unterrichtsräume:
- Tische und Böden werden durch eine Reinigungsfirma täglich nach aktuellen Hygienestandards gereinigt.
Unterrichtsbeginn
- Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich morgens direkt in den Unterrichtsraum und nehmen den vorgesehenen Sitzplatz ein. Die Frühaufsichten kontrollieren den geregelten Ablauf.
Abstandsregelungen
- Es muss dringend auf die nötigen Abstände im gesamten Schulgebäude geachtet werden, insbesondere zu Pausenzeiten.
- Lehrkräfte holen am Ende der Pause die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof ab, so wird Gedränge in den Fluren vermieden.
Toilettenregelung
- Toilettengänge finden während der Unterrichtszeit statt. Der Mindestabstand muss auch vor / in den Toiletten eingehalten werden.
- Es dürfen sich maximal zwei Personen in den Toiletten aufhalten.
Sportbereich
- Für den Sportbereich gilt ein spezielles Hygienekonzept.
Schnelltests
- Alle Schülerinnen und Schüler testen sich verpflichtend regelmäßig zu Beginn des Unterrichts. Diese Regelung gilt für den Präsenzunterricht und wird nach den entsprechenden Vorgaben und Verordnungen des Ministeriums umgesetzt. In den Verordnungen ist sowohl die Häufigkeit als auch die Verpflichtung einer Testung geregelt.