Inklusionskonzept

1      Einleitung

Mit der Festlegung der Bezirksregierung Köln, die Karl-von-Lutzenberger Realschule als Schule für das Gemeinsame Lernen einzurichten, erwächst die besondere Aufgabe der interdisziplinären Zusammenarbeit verschiedenster Berufsgruppen (Psychologen, Schulsozialarbeiter,  Schulbegleiter etc.) und Institutionen (SPZ – Sozialpädiatrisches Zentrum, Jugendamt etc.). „Gemeinsames Lernen bedeutet gemeinsame Verantwortung der allgemeinpädagogischen und sonderpädagogischen Lehrkräfte für die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Professionen bietet die Chance der Erweiterung von Handlungsmöglichkeiten in Förderung und Unterricht.“ An unserer Schule geht dieser Grundgedanke der Inklusion noch weiter, denn Heterogenität in der Klasse bezieht sich nicht nur auf die sonderpädagogisch zu fördernden Schülerinnen und Schüler, sondern schließt alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Entwicklungsmöglichkeiten und Bedürfnissen ganz selbstverständlich ein. Die Beachtung der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen aller Schülerinnen und Schüler und der entsprechenden Differenzierung im Unterricht führt zum gemeinsamen Handeln am Thema und zur Stärkung der sozialen Strukturen im schulischen Zusammenleben. Erreicht wird die Gemeinsamkeit durch das Beachten und Verstehen der individuellen Bedürfnisse, durch die Annahme von Stärken und Schwächen und durch die Akzeptanz, dass es auch Grenzen im gemeinsamen Tun gibt.

Grundlage dieser pädagogischen Verantwortung ist das Schulgesetz, hier vor allem der § 2, welches die Schulen in die Pflicht nimmt, die gemeinsame Erziehung und Bildung behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher zu ermöglichen.

Schulgesetz § 2(5) „Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestal-tung zu ermöglichen.“ (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, MSW, 2014)

2      Rahmenbedingungen

An der Karl-von-Lutzenberger Realschule werden Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeinsam unterrichtet. Derzeit besteht die Schülerschaft aus 600 Schülern, davon 17 mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Diese verteilen sich auf alle Jahrgänge. Je nach Förderschwerpunkt werden die Schüler und Schülerinnen ihrem Bildungsgang entsprechend unterrichtet. Die überwiegende Zahl der Förderschüler mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (14), Sprache (2) und Hören und Kommunikation (1) werden schwerpunktmäßig im Bereich ihrer Entwicklungsstörungen gefördert. Die Klassenstärke der Inklusionsklassen beträgt zwischen 25 und 28 Schülerinnen und Schüler, davon 1 bis 4 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Die 17 Schülerinnen und Schüler werden derzeit von zwei sonderpädagogischen Lehrkräften mit einem Stundenumfang von 12 Wochenstunden begleitet. 2 Stunde in der Woche stehen für Beratung der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulbegleiterinnen sowie der Eltern zur Verfügung. Für notwendige sonderpädagogische (Einzel-)Förderung steht derzeit kein eigener Raum zur Verfügung. Bei den anstehenden baulichen Maßnahmen wird dies berücksichtigt.

3      Unterricht

Ziel des inklusiven Unterrichtes ist die Vereinbarkeit von unterschiedlichen Lern- und Leistungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Die Lehrkräfte haben die Aufgabe die Vermittlung verschiedenster Unterrichtsinhalte mit den individuellen Lernvoraussetzungen so zu vereinbaren, dass allen Schülerinnen und Schülern erfolgreiches Lernen möglich ist sowie die Lernfreude geweckt wird und erhalten bleibt. Dabei berücksichtigt der inklusive Unterricht zum einen die Zielsetzungen für allgemeine schulische Abschlüsse, zum anderen die individuellen Fähig- und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Erfolgreiches Lernen setzt für einige Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf voraus, dass Unterrichtsinhalte teilweise elementarisiert und unterschiedliche Herangehensweisen ermöglicht werden. Inklusiver Unterricht beinhaltet also Maßnahmen innerer und äußerer Differenzierung. Dies schließt Förderungen in Einzelsituationen, welche eine Teilnahme am Gesamtunterricht vorbereiten, unterstützen oder aufbereiten, nicht aus. Um spezielle Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf berücksichtigen zu können, kann eine Zusammenarbeit mit Therapeuten, Schulsozialarbeitern etc. erforderlich sein. Daher stehen die Lehrkräfte stets im engen Austausch mit außerschulischen Institutionen, wie psychologische Praxen, dem Jugendamt oder Förderschulen.

Für den Unterricht ergeben sich folgende mögliche Handlungsfelder: (Die Auflistung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.)

  • Sicherung der sonderpädagogischen Förderung, angepasst an die individuellen Bedürfnisse sowie die individuellen (Lern-)Wege
  • Kooperative Entwicklung individueller Förderpläne, deren ständige Evaluation, Fortschreibung und Weiterentwicklung,
  • Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, Lehrern sowie weiterer Bezugspersonen
  • Umsetzung der Fördermaßnahmen im Unterricht (Teamteaching)
  • Individuelle Förderung, wo nötig, in der Einzelförderung
  • Bearbeitung der Lerninhalte auf unterschiedlichen Lernwegen und mit unterschiedlicher Zielsetzung (Lernniveau)
  • differenzierte und individuelle Leistungsbewertung
  • Förderung sozialer und kommunikativer Prozesse
  • Vorhalten eines Konzeptes zur Krisenintervention (Handlungspläne)
  • Kooperation aller an der Förderung des Kindes bzw. Jugendlichen beteiligten Personen, z.B. auch Jugendamt, Psychologische Praxis, etc.

Eine konsequente Doppelbesetzung der Inklusionsklassen sollte ein Ziel des Schulentwicklungsprozesses sein. Denn gerade im Teamteaching von Regelschullehrer und Sonderpädagogen lassen sich Kompetenzen bündeln und die Aufgabe der Differenzierung optimal verteilen. Kooperative Lernformen werden intensiver begleitet. Classroommanagement und sonstige Strukturen wie z.B. eine erweiterte Anwendung des PBS-Systems können gemeinsam erarbeitet und den Schülerinnen und Schülern vermittelt werden. Dies führt zu einem leichteren Umgang mit der Komplexität einer heterogenen Schülerschaft. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit der besseren Orientierung im Unterricht sowie im Umgang mit den sozialen Regeln der Klasse und Schule. Darüber hinaus sollten sonderpädagogischen Fördergruppen genauso ermöglicht werden können, wie die derzeit häufig praktizierte Einzelförderung. Hierzu fehlen derzeit die personellen Ressourcen.

4      Förderdiagnostik

An der KvL arbeiten Lehrkräfte mit unterschiedlicher fachlicher Ausbildung und Sonderpädagogen gemeinsam an dem Ziel, Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern. Grundlage der Vermittlung der Unterrichtsinhalte, angepasst an die individuellen Lernvoraussetzungen, bildet eine sorgfältig durchgeführte förderdiagnostische Analyse. Diese beachtet auch die gemeinsame Förderung aller Schülerinnen und Schüler im sozialen Kontext der Klasse/Lerngruppe/Schule. Im kollegialen Austausch profitieren die Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schule sowie die sonderpädagogische Lehrkraft von der Fachkompetenz des jeweiligen Kollegen. Es kommt zum Kompetenztransfer. Die in der Förderdiagnostik festgestellten individuellen Lernvoraussetzungen bilden die Grundlage und den Bezugsrahmen für eine individuelle Lernentwicklung im Rahmen der Klasse/Schule, welcher schließlich Bildung ermöglicht. Sowohl die Lernvoraussetzungen als auch die Entwicklungsziele werden im Förderplan dokumentiert und regelmäßig evaluiert. Für eine umfassende psychologische Diagnostik (z.B. Intelligenztest) werden Eltern an spezielle Einrichtungen wie das SPZ oder andere Einrichtungen verwiesen. In der Schule selber kommen jedoch Screeningverfahren wie die Matrix emotionaler und sozialer Kompetenzen (MesK) des Landesinstituts für Schule (Qualis) zum Einsatz. Darüber hinaus findet eine umfassende LRS-Diagnostik statt (siehe LRS-Konzept).

5      Aufgaben

Die Herausforderung der Inklusion, die Aufgabe gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu ermöglichen, erfordert ein großes Engagement der beteiligten Lehrkräfte. Voraussetzung ist die Offenheit und Annahme von Vielfalt und Verschiedenheit innerhalb der Klasse/Schule. Daraus ergeben sich für die Lehrkräfte verschieden Aufgaben.

Aufgaben Lehrkraft der allgemeinbildenden SchuleSonderpädagogische Lehrkraft
Diagnostik
Durchführung und Auswertung der erforderlichen diagnostischen VerfahrenMitwirkung
Federführung
Gutachtenerstellung (AO-SF), Berichterstellung (z. B. DEIF), Erhebung weiterer diagnostischer Daten aus dem UnterrichtMitwirkungFederführung
Förderplanarbeit/Förderdiagnostik
Regelmäßiges Erheben des Entwicklungsstandes, Feststellung des aktuellen Förderbedarfs sowie Erstellen und Fortschreiben der individuellen Förderpläne der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarfin gemeinsamer Verantwortung
Kontakt zu außerschulischen Partnern (z.B. Therapeuten)MitwirkungFederführung
Jährliche Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß § 17 AO-SFIn gemeinsamer Verantwortung
Durchführung des AO-SFMitwirkungFederführung
Entwicklungsberichte (Jugendamt, etc.)MitwirkungFederführung
Förderplanunterstütztes Unterrichten und Erziehen
Gestalten integrativer Lernsituationen im Klassenverband und in Kleingruppen für Kinder ohne und mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Einzelförderung; Erstellung differenzierten Unterrichtsmaterialsin gemeinsamer Verantwortung
Erstellung differenzierten Unterrichtsmaterials, in den Hauptfächern nach Absprache der Fachlehrkraft mit der sonderpädagogischen Lehrkraft In gemeinsamer Verantwortung
Fachunterricht Federführung (im studierten Fach)
Beraten
Beratungs- und Förderplangespräche mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und an der Erziehung Beteiligten (Bsp: HPG, AO-SF, etc)
für Kinder ohne sonderpädagogischen FörderbedarfFederführungMitwirkung
für Kinder mit sonderpädagogischem FörderbedarfMitwirkungFederführung
Teilnahme an Elternabenden und Sprechtagengemeinsam (sonderpäd. Lehrkraft anteilig der Schüler mit Förderbedarf bzw. eigener Sprechtag)
Teilnahme an Förderkonferenzen für Schüler mit sonderpädagogischem. Unterstutzungsbedarf der eigenen Klassegemeinsam
Übergange bei sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf begleiten und gestalten:
- Übergang GS zu Sek I
- Übergang Sek I in die berufliche Ausbildung
gemeinsam


in Absprache mit den Berufskoordinatoren und der ARGE
Schulbegleitungen (Aufgaben, etc.)gemeinsam
Elternarbeit
für Kinder ohne sonderpädagogischen FörderbedarfFederführungMitwirkung
für Kinder mit sonderpädagogischem FörderbedarfMitwirkungFederführung
Leistungen individuell messen und beurteilen (Zeugniserstellung FS Lernen)
für Kinder ohne sonderpädagogischen FörderbedarfFederführungMitwirkung
für Kinder mit sonderpädagogischem FörderbedarfMitwirkungFederführung
Organisieren und Verwalten
Bereitstellung von Unterrichts-, Differenzierungs- und Fördermaterialien und angemessenen RäumlichkeitenMitwirkungZuständig (in Absprache mit SL)
Rückmeldung an das Schulamt/ an die BezirksregierungMitwirkungZuständig
DEIF - Dokumentation der sonderpädagogischen FörderungMitwirkungFederführung
Stellungnahmen/Beantragung von SchulbegleitungenMitwirkungFederführung
Evaluieren, Innovieren und Kooperieren
Regelmäßiger Erfahrungsaustausch und Fallbesprechungen im TeamWenn möglich: eine feste Teamstunde pro Woche (organisiert durch die SL)
Evaluation und Weiterentwicklung des schulinternen „Inklusionskonzeptes“Gesamtes Kollegium mit Schulleitung der allgemeinen Schule
Kontakt zu außerschulischen Fach- und Beratungsdienstenbei Bedarfbei Bedarf
Anleitung von Schulbegleitern/ Integrationshelfernbei Bedarfbei Bedarf

6    Fortbildung

Um jeder Lehrkraft die Arbeit im gemeinsame Lernen zu ermöglichen, Wissen über die einzelnen Förderschwerpunkte und damit die Lernvoraussetzungen zu vermitteln, Sorgen und Ängste abzubauen, Ideen zu entwickeln und Förderkonzepte zu evaluieren und weiterzuentwickeln, bedarf es regelmäßiger kollegiumsinterner Fortbildungen zu folgenden Themen: (Bsp)

  • Grundsätze sonderpädagogischer Förderung
  • spezielle Störungsbilder und Interventionsstrategien
  • Autismus-Spektrums-Störung
  • ADHS
  • Teilleistungseinschränkungen
  • Nachteilsausgleich
  • Förderung des Sozialverhaltens (Spiel- und Interventionsideen)
  • Förderpläne erstellen
  • Handlungspläne/Krisenpläne erstellen

Quellen:

  • Arbeitsstelle Inklusion der BezReg Köln (Hrsg), (2019): Inklusion an Schulen im Regierungsbezirk Köln
  • Schulamt für den Rhein-Sieg-Kreis (Hrsg), (2013): Leitfaden Gemeinsames Lernen, Qualitätsstandards für eine gelingende Zusammenarbeit im Gemeinsamen Lernen in Allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I im Rhein-Sieg-Kreis
  • BezReg Münster (Hrsg), (2018, 2. Auflage): Inklusion, Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung