3.1 Ziel der Erprobungsstufenkonferenz
Während der Erprobungsstufenkonferenzen an der Karl-von-Lutzenberger Realschule werden individuelle Förder- und Fordermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler fokussiert, die auf der Grundlage von Beobachtungen der Kolleginnen und Kollegen festzulegen sind. Das bedeutet, dass in den Konferenzen verstärkt über konkrete, individuelle Förder- und/oder Fordermaßnahmen für sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwache Schülerinnen und Schüler bzw. Schülergruppen gesprochen wird. Die Individuelle Entwicklung bezieht sich konkret auf jedes Kind. Die Beobachtungen werden in einem strukturellen Rahmen der Erprobungsstufenkonferenzen verankert, sodass geeignete Maßnahmen auf der Grundlage von Beobachtungen beschlossen werden können.
Diese Zielsetzung (Beobachtung und Maßnahmen) impliziert einen strukturierten und transparenten Ablauf bezüglich der Planung und Durchführung der Erprobungsstufenkonferenzen
3.2 Drei Phasen der Erprobungsstufenkonferenz
Der konkrete Ablauf bezüglich der Vorbereitung und Durchführung der Erprobungsstufenkonferenzen wird in drei Phasen gegliedert:
- Phase 1: Strukturelle Vorbereitung der Erprobungsstufenkonferenz
- Phase 2: Inhaltliche Vorbereitung der Erprobungsstufenkonferenz
- Phase 3: Durchführung der Erprobungsstufenkonferenz
Phase 1: Strukturelle Vorbereitung der Erprobungsstufenkonferenz
Phase 1 bildet den strukturellen Rahmen der Erprobungsstufenkonferenz, damit Förder- und/oder Fordermaßnahmen während der Erprobungsstufenkon-ferenzen festgelegt werden können. Um dies zu erreichen, stehen Vorlagen zur Verfügung, die sowohl Beobachtungen als auch zukünftige Maßnahmen für jede einzelne Schülerin bzw. für jeden einzelnen Schüler auf einen Blick darstellen. Dabei wurde eine inhaltliche Vorentscheidung getroffen, indem inhaltliche Themenschwerpunkte der einzelnen Konferenzen bereits gesetzt werden. So wird eine themenbezogene Gesprächsgrundlage geschaffen, die den kollegialen Austausch erleichtern und lenken soll.
In diesen Bögen stellen die Kolleginnen und Kollegen ihre individuellen Beobachtungen für jeden einzelnen Lernenden dar. Gibt es beispielsweise in einer Klasse 27 Lernende, dann gibt es entsprechend 27 Beobachtungsbögen. Diese Beobachtungsbögen werden mindestens eine Woche vor der Erprobungsstufenkonferenz ausgelegt, damit die Kolleginnen und Kollegen genug Zeit haben, ihre Beobachtungen in Bezug auf jeden einzelnen Lernenden zu markieren.
Phase 2: Inhaltliche Vorbereitung der Erprobungsstufenkonferenz
Diese Phase lässt sich in drei Schritten beschreiben:
- Schritt: Die Kolleginnen und Kollegen nutzen die Woche vor der Erprobungsstufenkonferenz, indem sie ihre Beobachtungen zu den Schülerinnen und Schüler markieren, die sie unterrichten.
- Schritt: Die Klassenleitung erhält vollständig ausgefüllte Beobachtungsbögen jedes einzelnen Schülers/jeder einzelnen Schülerin der eigenen Klasse. Die Klassenleitung bereitet die Erprobungsstufenkonferenz vor, indem sie diese Beobachtungen schülerspezifisch kurz zusammenfasst und bündelt. Es geht nicht um geringe Abweichungen, sondern um eindeutige Muster, in welchen Bereichen sich die meisten Beobachtungen bestätigen.
- Schritt: Mit diesen Beobachtungsbögen und dieser Vorauswertung geht die Klassenleitung in die Erprobungsstufenkonferenz.
Phase 3: Durchführung der Erprobungsstufenkonferenz
Da nun die Beobachtungen der Kolleginnen und Kollegen vorliegen, ist es während der Erprobungsstufenkonferenz nicht mehr notwendig, Beobachtungen zu thematisieren. Vielmehr soll die Zeit genutzt werden, über geeignete Maßnahmen zu beraten und zu beschließen
Die Klassenleitung moderiert die Erprobungsstufenkonferenz. Die Schülerinnen und Schüler werden chronologisch genannt. Zu jedem einzelnen Lernenden fasst die Klassenleitung kurz eindeutige Beobachtungen zusammen. Daraufhin überlegt die Erprobungsstufenkonferenz gemeinsam, ob und welche konkreten Förder- und / oder Fordermaßnahmen sie festlegen wollen, die sie alle verbindlich durchführen, um die Entwicklung des Kindes zu fördern
Die Klassenleitung notiert die beschlossenen Maßnahmen im unteren Teil der Vorlage, welche die Erprobungsstufenkonferenz entschieden hat. Das Ergebnis der Erprobungsstufenkonferenz soll sein, individuelle Maßnahmen für möglichst jedes Kind beschlossen zu haben. Natürlich lassen sich auch Schülergruppen zusammenfassen, für die entsprechende Maßnahmen beschlossen werden. Auch besteht die Möglichkeit, keine Maßnahme zu beschließen, was jedoch in der Vorlage entsprechend zu notieren ist.
Beide Bögen werden von der Klassenleitung in die Schülerakte geheftet.